Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des EBSE Elektrische Betriebssicherheit Ekkert DGUV
V3 Prüfservice (nachfolgend „EBSE“ genannt) für individuell vereinbarte Dienstleistun-
gen, insbesondere Prüfungstätigkeiten zwischen EBSE und deren Kunden (nachfolgend
„Kunde“ genannt).
2. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten nur gegenüber Unter-
nehmern i. S. d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-
rechtlichen Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB).
3. Ferner haben die AGB eine ausschließliche Geltung. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit
Vertragsbestandteil, als EBSE ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses gilt auch,
wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und EBSE diesen AGB
nicht ausdrücklich widerspricht sowie andere etwaige Abwandlungen dieser Klauseln.
4. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, wie Nebenabreden, Ergänzungen und Ände-
rungen, haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist eine
ausdrückliche schriftliche Bestätigung seitens EBSE unter Vorbehalt des Gegenbeweises
maßgebend.
5. Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Kunden hinsichtlich des Vertrags (z. B.
Mängelanzeigen, Minderung, Rücktritt oder Fristsetzung) sind schriftlich abzugeben. Dies
umfasst die Schrift- und Textform wie Brief, E-Mail, Telefax und Ähnliches. Weitere Nach-
weise und gesetzliche Formvorschriften, insbesondere bei Zweifeln bezüglich der Legiti-
mation des Erklärenden bleiben unberührt.
6. EBSE behält sich das Recht vor im Falle der Unzulässigkeit oder Unwirksamkeit der AGB
aufgrund gesetzlicher Änderungen oder sonstiger zwingender Regelungen, diese AGB den
gesetzlichen oder sonstigen zwingenden Regelungen inhaltlich anzupassen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Ein Vertrag mit EBSE kommt durch ein Angebot mit entsprechender Annahme des Ange-
bots zustande. Die Annahme eines Angebots kann entweder schriftlich durch
Auftragsbestätigung seitens EBSE oder durch Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Im Falle
eines abgegebenen Angebots seitens EBSE mit fehlender Bindungsdauer gilt eine Bin-
dungsfrist von zwei Wochen ab dem Zugang beim Kunden.
2. Überlässt EBSE dem Kunden Angebotsunterlagen, Informationsmaterial, Produktbeschrei-
bungen, Unterlagen o. Ä., so stellt dies noch kein verbindliches Angebot dar.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Mitwirkungspflichten
1. Alle Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlich
anfallenden Steuern. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gilt ein Zahlungsziel von 14
Tagen netto. Beanstandungen der Rechnungen von EBSE müssen innerhalb einer Frist von
14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich erfolgen. Anderenfalls gilt die Rechnung
durch den Kunden als vollumfänglich anerkannt. Teilrechnungen können von EBSE gestellt
werden. Diese müssen nicht zwingend als solche bezeichnet sein.
2. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass die Arbeiten unmittelbar von EBSE erbracht werden
können und die Maschinen, Geräte, Räume und ortsveränderlichen elektrischen Betriebs-
mittel zugänglich sind.
3. Ist vertraglich oder schriftlich im Rahmen einer Individualvereinbarung nicht etwas anderes
vereinbart, gewährleistet der Kunde, dass die Mitarbeiter von EBSE je Arbeitstag von 8-18
Uhr Prüfleistungen erbringen können. Wird eine solche sog. Mindestprüfzeit nicht gewähr-
leistet und sind die Mitarbeiter von EBSE ohne eigenes Verschulden nicht in der Lage, die
vereinbarten Leistungen zu erbringen, fällt zusätzlich zu den Prüfkosten pro Mitarbeiter und
je angefangene Stunde des Arbeitsausfalls eine Ausfallpauschale in Höhe von 75,00 EUR,
maximal 650,00 EUR je Arbeitstag, an.
§ 4 Haftung
EBSE haftet im Rahmen verursachter Schäden für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das glei-
che gilt bei fahrlässig verursachten Schäden für die Verletzung von Körper, Gesundheit oder
Leben. Bei Sach- und Vermögensschäden aufgrund von Fahrlässigkeit haftet EBSE nur bei der
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Ersatzfähigkeit ist dabei auf vorhersehbare
und für den Vertrag typischerweise eintretende Schäden begrenzt.
§ 5 Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
1. Schriftliche Unterlagen, welche an EBSE zur Einsicht übermittelt werden und die für die
Durchführung der zu erbringenden oder erbrachten Leistungen von Relevanz sind, dürfen
als Abschriften für die unternehmensinternen Akten archiviert werden. Die Verarbeitung
personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere
der DSGVO.
2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und etwaigen anderen Unterlagen, welche dem
Kunden zur Verfügung gestellt werden, behält sich EBSE seine Eigentums- und Urheber-
rechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch
EBSE für Dritte zugänglich gemacht werden. Wird der Auftrag an EBSE nicht erteilt, so
sind sämtliche Unterlagen auf Verlangen von EBSE unverzüglich vollständig zurückzuge-
ben.
3. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlan-
gen Unterlagen, Informationen und sonstigen Kenntnisse ausschließlich für die vertraglich
vereinbarten Zwecke zu verwenden. Solche Informationen sind gegenüber Dritten geheim
zu halten, sofern sie vom jeweils offenlegenden Vertragspartner als vertraulich gekenn-
zeichnet wurden oder sich aus den Umständen ergibt, dass ein berechtigtes Interesse an der
Geheimhaltung besteht. Die empfangende Partei wird die Informationen mit der gleichen
Sorgfalt schützen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung der
Geschäftsbeziehung hinaus fort.
§ 6 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und
im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers in Schuby. Der
Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichts-
stand zu verklagen.
§ 7 Anzuwendendes Recht
Für diese AGB sowie sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem
Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.